Beitragsordnung
1. Allgemeines
Diese Beitragsordnung ist gültig für alle Mitglieder des Familien-Sportbund Minden e.V..
Dabei werden folgende Mitgliedschaften unterschieden.
- Vollmitgliedschaft oder vorläufige Mitgliedschaft
- Fördermitgliedschaft
- Gastmitgliedschaft
Unser Freizeitgelände können die oben genannten Mitgliedergruppen wie folgt nutzen.
zu a.: Vollmitgliedern und vorläufigen Mitgliedern stehen das Freizeitgelände und dessen Einrichtungen, unter Beachtung der gültigen Satzung und Ordnungen, ganzjährig in vollem Umfang zur Verfügung.
zu b.: Im Rahmen der Fördermitgliedschaft kann das Freizeitgelände und dessen Einrichtungen, unter Beachtung der gültigen Satzung und Ordnungen, 5 mal jährlich genutzt werden. Hierbei ist durch das Fördermitglied der gültige Tagesbeitrag entsprechend der Beitragstabelle Gastmitglieder zu entrichten.
zu c.: Im Rahmen der Gastmitgliedschaft kann das Freizeitgelände und dessen Einrichtungen, unter Beachtung der gültigen Satzung und Ordnungen, 3 mal jährlich genutzt werden. Hierbei ist durch das Gastmitglied der gültige Tagesbeitrag entsprechend der Beitragstabelle Gastmitglieder zu entrichten.
Gastmitglieder sind Vereinsfreunde anderer DFK Vereine, welche ihre Freizeit als Gast auf unserem Gelände verbringen wollen. Nachweis der Vereinszugehörigkeit erfolgt durch Vorlage eines gültigen DFK Ausweises.
Mehrtägige Aufenthalte werden je 7 Tage Aufenthaltsdauer als 1 Besuch gewertet.
Bei Überschreiten der maximalen Besuchsdauer kann die Mitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft gewandelt werden. Gezahlte Beiträge werden hierbei angerechnet.
Vereinsfreunde, welche an einer Mitgliedschaft interessiert sind, werden während ihres Aufenthaltes Gastmitgliedern gleichgestellt. Die für Gastmitglieder geltenden Bestimmungen gelten sinngemäß.
2. Arbeitsstunden
Neben der Zahlung von Mitgliederbeiträgen sind Mitglieder zur Leistung von Arbeitsstunden verpflichtet. Die aktuellen Pflichtstunden lauten wie folgt.
- Familienmitglieder: 25 Stunden
- Einzelmitglieder: 12,5 Stunden
Von der Pflicht Arbeitsstunden zu leisten sind folgende Mitglieder ausgenommen.
- Fördermitglieder
- Gastmitglieder
- Mitgliedereinheiten, bei denen alle Personen das 62 Lebensjahr vollendet haben. Mitgliedereinheiten bei denen nur noch ein Mitglied jünger als 62 Jahre ist werden bezüglich der zu leistenden Arbeitsstunden wie Einzelmitglieder gewertet.
- Mitglieder welche aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind den Arbeitsdienst zu leisten. Hierüber ist eine Einzelfallentscheidung nach Antragstellung durch den Vorstand erforderlich. Rückwirkende Beschlussfassung ist zulässig.
3. Beitragserhebung
Mitglieder
Beiträge der Mitglieder sind quartalsweise im Voraus durch das Mitglied zu zahlen. Idealer Weise erfolgt die Zahlung über eine erteilte Einzugsermächtigung.
Fördermitglieder
Beiträge der Fördermitglieder sind jährlich im Voraus durch das Mitglied zu zahlen. Idealer Weise erfolgt die Zahlung über eine erteilte Einzugsermächtigung.
Gastmitglieder
Beiträge der Gastmitglieder werden für die Dauer des geplanten Aufenthaltes im Voraus und in bar an den Geländewart oder an eines der Vorstandsmitglieder gezahlt. Wird der geplante Aufenthalt vorzeitig beendet, so erfolgt eine Rückerstattung für den überzahlten Zeitraum.
4. Einmaliger Aufnahmebeitrag
Bei erstmaligem Eintritt und nach Wiedereintritt ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag zu leisten. Dieser wird bei Fälligkeit der ersten Quartalszahlung fällig. In besonderen Fällen kann nach Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand eine abweichende Zahlweise vereinbart werden.
5. Festlegung
Über die Höhe der Beiträge, Gebühren, Umlagen und Anzahl der Arbeitsstunden entscheidet die Hauptversammlung per Beschluss. Die Ergebnisse dieser Beschlüsse sind in dieser Beitragsordnung festgeschrieben und sind durch den Vorstand, entsprechend der aktuellen Beschlussfassungen zu aktualisieren.
6. Beitragstabellen
6.1 Mitglieder
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Mitgliedschaft |
Jahresbeitrag |
Tagesbeitrag |
|
Familienmitglied |
194,00 € |
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Einzelmitglied |
194,00 € |
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Umlage Familienmitglied |
20 € / Quartal |
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Umlage Einzelmitglied |
10 € / Quartal |
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Fördermitglied |
68,00 € |
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Fördermitglied |
30,00 € |
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Einmaliger Aufnahmebeitrag |
210,00 € |
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Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden |
14,00 € je Stunde |
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Zelt-und Wohnwagenstellplatz |
Jahresbeitrag |
Tagesbeitrag |
|
Blockhütte |
396,00 € |
10,00 € |
|
Wohnwagenstellplatz |
198,00 € |
6,00 € |
|
Zelt |
4,00 € |
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Stromkosten |
0,25 € je kw/h |
inklusive |
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Sauna |
Tagesbeitrag |
|
|
Erwachsene |
5,00 € |
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Kinder und Jugendliche |
3,00 € |
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6.2 Gastmitglieder
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Gäste |
Tagesbeitrag |
|
Familien |
6,50 € |
|
Erwachsene |
4,50 € |
|
Schüler & Studenten |
2,50 € |
|
Kinder & Jugendliche pro Person |
1,50 € |
|
Zelt-und Wohnwagenstellplatz |
Tagesbeitrag |
|
Blockhütte |
23,50 € |
| Wohnwagen (inklusive Strom und Wasser) |
13,50 € |
|
Zelt |
8,50 € |
|
Sauna |
Tagesbeitrag |
|
Erwachsene |
7,00 € |
|
Kinder und Jugendliche |
4,00 € |
